Allgemein hat es sich bereits seit vielen Jahren herumgesprochen, dass man für viele Bereiche des täglichen des Lebens eine Haftpflichtversicherung benötigt. Doch viele noch lebensunerfahrene Menschen, insbesondere junge Leute, negieren diese Tatsache. Sie haben darüber hinaus in der Regel auch wenig Geld und wollen das zur Verfügung stehende entsprechend nicht für eine derartige Versicherung ausgeben. Dies ist irgendwie verständlich, doch was daraus für Probleme erwachsen können, lässt sich meist erst dann erkennen, wenn der eigene Schaden eingetreten ist bzw., wenn man Menschen kennenlernt, die einen großen finanziellen Sachschaden zu beklagen hatten, denen jedoch die Haftpflichtversicherung fehlte. Eine Haftpflicht für Personen- und Sachschäden ist stets ein Muss, sofern man einen eigenen Haushalt führt und nicht woanders versichert ist.
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Auch Tiere können Schäden verursachen
Auch für einige Tiere gibt es sogar die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Beispielsweise für Pferde. Und das nicht nur für Gestüte, sondern auch für die privaten Halter von Pferden. Für die Landwirtschaft existieren grundsätzlich eine Vielzahl von Pflichtversicherungen. Sei es für Kühe, Schweine, Strauße oder andere Tiere, die in landwirtschaftlichen Betrieben zu finden sind. Bei den Haustieren sieht es hingegen ganz anders aus. Hier gibt es keinerlei Pflichtversicherungen. Dennoch ist eine Haftpflichtversicherung für so manches Tier eigentlich eine verpflichtende Notwendigkeit. Beispielsweise für Hunde. Dabei spielt es keine Rolle, ob Omas Liebling nun ein Mops oder Rehpinscher ist oder ob der junge Schwiegersohn unbedingt einen Kampfhund haben muss. Die Gefährlichkeit eines Tieres für andere ist immer gegeben und die Gefährdung für andere muss nicht unbedingt aus dem Tier selbst kommen. Gemeint sind hier also nicht unbedingt solche Gefahren, wenn ein Kampfhund jemanden beißt. Es genügt auch, wenn etwa der Rebpinscher sich losreißt, über die Straße rennt, in ein Auto, welches nun bremsen muss und auf das infolgedessen ein anderes auffährt. Schon ist der Halter des Rebpinschers voll für den Schaden verantwortlich. Er hat dann unter Umständen nicht nur das Leben seines armen Hundes zu beklagen, er muss auch die Schäden an beiden Autos bezahlen. Und nicht nur das. Wenn beispielsweise in den Autos Personen zu Schaden gekommen sind (wie etwa durch ein sogenanntes Schleudertrauma), so können nicht nur Behandlungskosten anfallen. Auch Schmerzensgeld kann das Unfallopfer erstreiten. Sollte eine dauerhafte Schädigung einer Person die Folgen dieses Unfalls sein, so muss der Besitzer des Hundes eine lebenslange Rentenleistung erbringen.
Abschluss einer Haftpflichtversicherung für kleine Tiere
Niemand wird ernstlich daran denken, beispielsweise eine Katze, eine Maus, einen Kanarienvogel oder Goldfisch mit einer Haftpflichtversicherung zu versehen. Abgesehen einmal von der Katze, die, wie oben beschrieben, auch einen Unfall verursachen kann, werden die anderen Tiere wohl kaum in der Lage sein, größere Schäden zu verursachen, sprich, diese Schäden werden, wie beispielsweise beim Goldfisch, über eine Aquarienversicherung geklärt. Allerdings sollte man sich Folgendes durch den Kopf gehen lassen: Für viele Tiere werden Tierkrankenversicherungen angeboten. Diese schützen den Tierhalter vor zu großen Kosten beim Tierarzt, speziell bei Operationen und teuren Untersuchungen. Viele Anbieter dieser Versicherungen sind dazu übergegangen, in die Policen für die Krankenversicherung des Tieres auch eine Haftpflichtversicherung mit einzubauen. Die Letztere mag nicht unbedingt sinnvoll sein, sie ist aber im Verbund beider Versicherungen durchaus nützlich, falls dadurch keine höheren Prämien anfallen. In diesem Fall kann man dies also ruhig einmal mitnehmen, auch für einen Kanarienvogel. Doch auch kleine Tiere können gefährlich werden und bedürfen daher einer Haftpflichtversicherung. Man denke nur an die immer mehr werdenden Halter von Reptilien. Wenn auch ein kleines Krokodil noch nicht unbedingt gefährlich zubeißen kann, so wird es ja schließlich einmal größer. Und gehören auch Schlangen zu den Reptilien und bei einer Giftschlange ist es schließlich egal, wie groß sie ist. Wenn ihr Gift gefährlich für den Menschen ist, braucht der Mensch unbedingt eine Haftpflichtversicherung für das Tier. Übrigens sind ganz allgemein exotische Tiere, also Tiere, die in unseren Regionen nicht beheimatet sind, per se gefährdende Tierarten und sollten daher eine Haftpflichtversicherung haben. Weitere Infos gibt es hier.