Die Anzahl der Schäden, die durch wild lebende Tiere verursacht werden, hat in der letzten Zeit stark zugenommen. Vor allem bei den Kfz-Schäden mussten 2010 ca. 240.000 Wildschäden reguliert werden, der Gesamtschaden betrug rund 520 Millionen Euro. Schäden am Fahrzeug, die durch Wild verursacht wurden, lassen sich durch eine Kfz-Versicherung mit Teilkaskoschutz abdecken. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem den Schaden verursachenden Wild, um sogenanntes Haarwild wie Rehe, Hirsche, Dachse, Füchse oder Wildschweine handelt. Welche Kfz-Versicherung die Günstigste ist, lässt sich bereits im Vorfeld durch eine Versicherungsanfrage herausfinden oder sich einfach online herausfinden.
Schäden durch Eulen und weitere Wildtiere sind nicht versichert
Im Gegensatz zu den oben genannten Wildarten sind Schäden am Fahrzeug, welche durch Eulen oder Fasane verursacht wurden, allerdings nicht versichert. Grund: Bei diesen Tieren handelt es sich gemäß dem Bundesjagdgesetz nicht um Haarwild. Gleiches gilt auch für Pferde und Ziegen, da diese Tiere in der Regel nicht als wild lebend eingestuft werden.
Wildschäden führen jedoch nicht nur zu Sachschäden am Fahrzeug, sondern oftmals auch zu Personenschäden, etwa wenn eine Eule gegen die Windschutzscheibe fliegt. Größere Tiere wie Rehe oder Hirsche können bei einem Zusammenprall schwere Unfälle mit hohem Personen- und Sachschaden verursachen. Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass durch Wildunfälle seit dem Jahr 2006 an die 220.000 Wildtiere zu Tode gekommen sind. Dabei wurden rund 2.800 Menschen verletzt und 10 getötet.
Unfälle mit wild lebenden Tieren lassen sich vor allem beim Durchfahren von Waldgebieten nicht restlos ausschließen. In Gebieten mit hohem Wildwechsel empfiehlt es sich daher, vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, um das Risiko eines Zusammenpralls mit einem Wildtier auf ein Minimum zu beschränken.