Darf der Gerichtsvollzieher meine Haustiere pfänden?

Wenn offene Rechnungen nicht mehr beglichen werden können, klingelt irgendwann der Gerichtsvollzieher um die Schulden einzutreiben. Bei seinem Besuch kann er auch wertvolle, pfändbare Gegenstände mit dem unbeliebten Kuckuck bekleben und sogar Tiere können theoretisch gepfändet werden. Allerdings nimmt der Gerichtsvollzieher garantiert nicht den Mischlingshund oder den Wellensittich mit, denn er kann und darf nur Sachpfändungen vornehmen, die dem Gläubiger zumindest einen Teil seiner Forderung einbringen könnten.

Tiere werden nur in absoluten Ausnahmefällen gepfändet

Normale Haustiere pfändet der Gerichtsvollzieher nicht, auch wenn es sich dabei um einen reinrassigen Hund oder eine Katze mit Stammbaum handelt. Der Verkauf dieser Tiere würde voraussichtlich nicht genug Geld einbringen, weil die Kosten für die Pfändung noch vom Verkaufspreis abgezogen werden müssen. Aus diesem Grund werden in normalen Haushalten heute eher selten Sachpfändungen gemacht, denn die Kosten für den Aufwand übersteigen in den meisten Fällen den zu erwartenden Gewinn. Hat der Schuldner Zuhause allerdings eine Zucht für seltene Tiere, für die es einen Markt gibt, könnte der Gerichtsvollzieher eine Pfändung in Betracht ziehen. Schlangen, Pferde oder Nutzvieh können ebenfalls gepfändet werden. Wann eine solche Pfändung erfolgt, bestimmt der Gerichtsvollzieher individuell. Daher sollten sich Schuldner schon vorab mit dem Gläubiger oder dem beauftragten Inkassounternehmen auf eine Zahlung einigen. Bfs risk & collection oder andere bekannte Unternehmen aus diesem Sektor suchen immer nach Möglichkeiten, mit denen sich eine Pfändung vermeiden lässt. Schließlich lässt sich mit einer Ratenzahlungsvereinbarung der Besuch des Gerichtsvollziehers abwenden und damit werden auch die Kosten für das Eintreiben der fälligen Summe nicht weiter angehoben.

Blinden- oder Therapiehunde dürfen nicht gepfändet werden

Ein Blindenhund oder ein Hund, der zu Therapiezwecken eingesetzt wird, kann von einem Gerichtsvollzieher nicht gepfändet werden, auch wenn diese Tiere durch ihre komplexe Ausbildung durchaus einen finanziellen Wert darstellen. Hier kann aber ein schriftlicher Nachweis fällig werden, der vom behandelnden Arzt ausgestellt werden kann.

Bildquelle: Admiral von Schneyer; flickr